THEMA: ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN

Die Ausgestaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen spielt für die Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Luftverkehr eine entscheidende Rolle. An diesen Fragen entscheidet sich nicht nur die zukünftige strategische Aufstellung unserer Mitgliedsunternehmen, sondern auch deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Wettbewerbsfähigkeit ist in einer so globalisierten Branche wie der Luftverkehrswirtschaft ein elementarer Aspekt. Fragen der Arbeits- und Sozialpolitik müssen immer in einem Ausgleich der Interessen getroffen werden. Die Aufgabe der Legislative ist es, Regularien zu schaffen, die auf der einen Seite klare rechtliche Spielregeln setzen und auf der anderen Seite die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen im Bereich der Luftverkehrswirtschaft nicht gefährden.

Zu den relevanten Themenfeldern, mit denen sich der Arbeitgeberverband beschäftigt, gehören unter anderem: Die Regelungen der EASA-Ops auf Europäischer Ebene, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltgleichheitsgesetz/ Entgelttransparenzgesetz, sowie die Aktualisierung des Arbeitszeitgesetzes. Der Arbeitsgeberverband sieht seine Aufgabe darin, seine Mitgliedsunternehmen in Zukunftsfragen zu vertreten und mit ihnen gemeinsam zu diesen Fragen Positionen zu formulieren, um diese gegenüber Politik, Gesellschaft und Gewerkschaften zu vertreten.

THEMA: UNFAIRER WETTBEWERB

Fairer Wettbewerb ist eine zwingende Voraussetzung für den langfristigen Erhalt der sozialen Marktwirtschaft und des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um diesen zu gewährleisten, muss der Staat garantieren, dass für alle Wettbewerber dieselben Regeln gelten und sie auch konsequent durchsetzen, um so ein Level-Playing-Field zu schaffen. Dies gilt insbesondere im Luftverkehr, der schon seinem Wesen nach international geprägt ist und in dem Wettbewerber aus aller Welt miteinander konkurrieren. Bedauerlicherweise gibt es dieses Level-Playing-Field im deutschen Luftverkehr jedoch nicht.

So verschaffen sich einige Wettbewerber aus dem Segment der Billigflieger unfaire Wettbewerbsvorteile, indem sie den Sozialpartnern ihrer Branche nicht nur die Anerkennung und Zusammenarbeit verweigern, sondern diese aktiv bei ihrer Arbeit behindern. Diese Praktiken machen es für diese Wettbewerber darüber hinaus einfacher, systematisch scheinselbstständige Piloten einzusetzen und deutsches Arbeits- und Sozialrecht aggressiv zu umgehen. So wird an Bord dieser Fluggesellschaften Lohn im Krankheitsfall nicht fortbezahlt, Sozialversicherungsbeiträge werden nicht entrichtet oder auf die Mitarbeiter abgewälzt und Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt. Durch die Anwendung dieser unsittlichen Geschäftspraktiken können die fraglichen Billigflieger ihre Kosten erheblich senken und sich so einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber gesetzestreuen Unternehmen verschaffen.

Systemische Scheinselbständigkeit

Andere Wettbewerber verzerren den Luftverkehrsmarkt auf eine andere Weise: Sie werden durch ihre Heimatstaaten massiv subventioniert und können durch regelmäßige Geldspritzen den Markt mit Angeboten zu Dumpingpreisen fluten, die kein privates Unternehmen, das den Regeln des Marktes unterliegt, unterbieten kann. Durch diese künstliche Verzerrung des Wettbewerbs verschaffen sich die fraglichen Fluggesellschaften unfaire Wettbewerbsvorteile. Der dadurch entstehende Verdrängungswettbewerb führt langfristig zu weniger Streckenangeboten und höheren Ticketpreisen. Darunter müssen nicht nur die Passagiere leiden, auch die Volkswirtschaft nimmt erheblichen Schaden.

THEMA: FÖRDERUNG VON SCHLICHTUNGSMECHANISMEN

Tarifverhandlungen und eine lebendige Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Dieses Modell hat sich in unserem Land als äußerst erfolgreich bewährt und wird vielerorts beneidet. Jedoch kann es auch in diesem so erfolgreichen und konsensorientierten Modell im Rahmen gescheiterter Tarifverhandlungen zu Streiks kommen. Diese stellen in einem partnerschaftlichen System der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Ultima Ratio und keine Standardmaßnahme dar.

Bedauerlicherweise hat der Streik jedoch in den vergangenen Jahren seine Ultima-Ratio-Funktion verloren; oftmals wird zu ihm aufgerufen, obwohl Verhandlungen kaum oder gar nicht stattgefunden haben. Auch kommt es in Bereichen, in welchen mehrere Gewerkschaften um Mitglieder konkurrieren, vermehrt zu Muskelspielen zwischen diesen. Es wird gestreikt, um dem Konkurrenten und den potenziellen Mitgliedern die eigene Mächtigkeit zu beweisen. Die besagte Entwicklung wird durch die richterlich verfügte Aufweichung des Tarifeinheitsgesetzes noch verschärft; das Ultima-Ratio-Prinzip bleibt außen vor, Schadensersatzansprüche bei unverhältnismäßigen Streiks werden verwehrt und kaskadenartige Streiks mehrerer, noch so kleiner Spartengewerkschaften bleiben gestattet.

Dies ist umso kritischer in Branchen wie dem von einem hohen Grad an Arbeitsteilung, nationaler und internationaler Verflechtung sowie gegenseitiger Interdependenz geprägten Luftverkehr. Der Streik einer einzelnen Gewerkschaft reicht aus, um das gesamte Luftverkehrssystem zum Erliegen zu bringen und zeichnet sich deshalb durch ein besonders hohes Maß an Drittbetroffenheit aus. Die besonderen Strukturmerkmale des Luftverkehrs verleihen den Gewerkschaften daher eine disproportionale Macht zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Partikularinteressen auf Kosten unbeteiligter Dritter.

Um diesen Fehlentwicklungen Herr zu werden und die Zahl unbeteiligter Drittbetroffener so gering wie möglich zu halten, muss die Bundesregierung in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie dem Luftverkehr ein Verfahrensgesetz erlassen, welches die Konfliktparteien zu nicht-bindenden Vermittlungsversuchen unter der Hinzuziehung vermittelnder Dritter verpflichtet. Ziel ist es dabei „nur“, einen Schlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Streikmaßnahmen zu etablieren; nicht beabsichtigt ist dabei eine – wie aus anderen Ländern bekannt – Zwangsschlichtung einzuführen. Sollte die Bundesregierung untätig bleiben, so sind die Länder aufgefordert im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung tätig zu werden. Auf diese Weise kann die Ultima-Ratio-Funktion des Streikes ohne Beschneidung des Streikrechtes sichergestellt werden. Weiterhin sollten Abkühlungsphasen im Arbeitskampf vorgesehen sein, um den Einfluss des nach einem Streik oft aufgeheizten Gesprächsklimas zu verringern, Zeit für zusätzliche Verhandlungen zu geben und so die Aussichten auf eine erfolgreiche Einigung zu erhöhen.

QUELLEN

„The Economic impact of air passenger taxes in Europe“; PWC, 17/10/2017; verfügbar unter: https://a4e.eu/wp-content/uploads/2017/10/The-economic-impact-of-air-taxes-in-Europe-Germany-004.pdf

„Die Zukunft der Luftfahrt gemeinsam gestalten“; Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V., Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V., März 2017; verfügbar unter: https://bdi.eu/media/themenfelder/mobilitaet_logistik/publikationen/20170330_BDI_BDL_BDLI_Zukunft_der_Luftfahrt_gemeinsam_gestalten.pdf

„Technischer Fortschritt für noch mehr Energieeffizienz“; Bundesverband der deutschen Fluggesellschaften, 2018; verfügbar unter: http://www.bdf.aero/themen/klima-umwelt/technischer-fortschritt/