So versuchen einige Low-Cost-Carrier aktiv, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Ohne Betriebsräte ist es für Fluggesellschaften einfacher, das deutsche Arbeits- und Sozialrecht zu umgehen und scheinselbstständige Piloten systematisch einzusetzen. Das spart den Airlines Kosten, verzerrt den Wettbewerb – und hat dramatische Folgen für die Cockpitbesatzung: Lohn wird im Krankheitsfall nicht fortbezahlt, Sozialversicherungsbeiträge werden nicht entrichtet oder auf die Piloten abgewälzt. Das kann politisch nicht gewollt sein.
Auch gegenüber der außereuropäischen Konkurrenz sind deutsche Fluggesellschaften und Drehkreuze mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. Airlines insbesondere vom Golf und Bosporus werden von ihren Staaten bedingungslos unterstützt und lotsen immer mehr Passagiere über ihre Hubs vor den Toren der EU. Dadurch können sie Dumpingpreise bieten, bauen massive Überkapazitäten auf und verdrängen private Fluggesellschaften, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterworfen sind, aus dem Markt.
Die gesamtwirtschaftlichen Folgen: Weniger Streckenangebote und höhere Ticketpreise. Das ist schlecht für Passagiere und schlecht für Europas Volkswirtschaften, die auf leistungsstarke Flugverbindungen in alle Welt angewiesen sind.
Quelle: Eigene Berechnungen; Daten in 2022 nur Jan.-Nov.
Als AGVL setzen wir uns auf europäischer Ebene für die Bekämpfung solcher wettbewerbsverzerrenden Praktiken ein. Die EU-Kommission sollte gemeinsam mit dem europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten aktiv werden und einen rechtlichen Rahmen vorgeben.
Streiks galten im partnerschaftlichen System zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einst als Ultima Ratio. Heute scheinen sie allerdings zur Regel geworden zu sein. So kam es allein im ersten Quartal 2024 zu insgesamt 16 Streikwellen im deutschen Luftverkehr. Tausende Flugzeuge mussten am Boden bleiben, deutsche Flugunternehmen machten Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Dazu kommt: Das Streikrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Gerichte entscheiden einzelfallbezogen über die Verhältnis- und Rechtmäßigkeit von Streikmaßnahmen. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit.
Der AGVL setzt sich daher für streikrechtliche Spielregeln ein – insbesondere in kritischen Infrastrukturen wie dem Luftverkehr. Denkbar wären zum Beispiel verpflichtende Schlichtungsverfahren, Ankündigungsfristen und Notdienstvereinbarungen wie etwa in Spanien.
So versuchen einige Low-Cost-Carrier aktiv, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern – eine Praktik, die bei AGVL-Mitgliedern undenkbar wäre. Ohne Betriebsräte ist es für Fluggesellschaften einfacher, das deutsche Arbeits- und Sozialrecht zu umgehen und scheinselbstständige Piloten systematisch einzusetzen. Das spart den Airlines Kosten, verzerrt den Wettbewerb – und hat dramatische Folgen für die Cockpitbesatzung: Lohn wird im Krankheitsfall nicht fortbezahlt, Sozialversicherungsbeiträge werden nicht entrichtet oder auf die Piloten abgewälzt. Das kann politisch nicht gewollt sein.
Auch gegenüber der außereuropäischen Konkurrenz sind deutsche Fluggesellschaften und Drehkreuze mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen konfrontiert. Airlines insbesondere vom Golf und Bosporus werden von ihren Staaten bedingungslos unterstützt und lotsen immer mehr Passagiere über ihre Hubs vor den Toren der EU. Dadurch können sie Dumpingpreise bieten, bauen massive Überkapazitäten auf und verdrängen private Fluggesellschaften, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterworfen sind, aus dem Markt.
Die gesamtwirtschaftlichen Folgen: Weniger Streckenangebote und höhere Ticketpreise. Das ist schlecht für Passagiere und schlecht für Europas Volkswirtschaften, die auf leistungsstarke Flugverbindungen in alle Welt angewiesen sind.